Das österreichische GmbHG sieht - im internationalen Vergleich - äußerst strenge Kapitalerhaltungsvorschriften vor, die Verschiebungen des Gesellschaftsvermögens zugunsten der Gesellschafter untersagen. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften wirkt sich nicht nur auf der Gesellschafterebene aus. Er birgt auch ein erhebliches Haftungspotenzial für die Geschäftsführung, wie die Judikatur regelmäßig zeigt. Dieser Beitrag beleuchtet das Verbot der Einlagenrückgewähr sowie die Rechtsfolgen seiner Verletzung mit besonderem Augenmerk auf die Geschäftsführerhaftung.

