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Private Altersvorsorge: Schluss mit der Tarnmöglichkeit in der nachehelichen Aufteilung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiterin: Susanna Perl-LippitschRdFU 2025/83 Heft 3 v. 17.12.2025

EheG: § 81, § 82

Für die Zuordnung, ob ein - aus ehelichen Mitteln - dotiertes privates Altersvorsorgemodell als eheliche Ersparnis der nachehelichen Aufteilung unterliegt, kommt es primär darauf an, ob diesem zum Aufteilungsstichtag ein realisierbarer wirtschaftlicher Wert zukommt.

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