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Sind einstweilige Verfügungen in Gesellschafterstreitigkeiten leichter zu erwirken als bisher?

RechtsprechungGesellschaftsrechtBearbeiter: Paul Moik/Alexander SingerRdFU 2025/79 Heft 3 v. 17.12.2025

GmbHG: § 16

EO: § 381

§ 16 Abs 2 GmbHG und § 381 EO stehen in einem Verhältnis der Konkurrenz zueinander: Eine einstweilige Verfügung zur Untersagung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis einer GmbH kann somit auch auf § 381 EO erfolgreich gestützt werden. Das hat den Vorteil, dass kein der GmbH unwiederbringlich drohender Nachteil (iSd § 16 Abs 2 GmbHG) nachgewiesen werden muss, dass bloß ein anderer zu sichernder Anspruch vorhanden sein muss und dass auch andere Sicherungsmittel als der Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis beantragt werden können.

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