Im Rahmen einer sorgfältigen Nachfolgeplanung finden sich in zahlreichen Gesellschaftsverträgen von (Familien-)Gesellschaften Bestimmungen, die regeln, wer im Falle des todesbedingten Ausscheidens eines Gesellschafters in die Gesellschaft nachfolgen soll. Wie eine durchgeführte empirische Studie zu GmbH-Gesellschaftsverträgen zeigt, wird diese privatautonome Gestaltungsfreiheit bei der Nachfolgeplanung nicht selten dazu genutzt, um gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen mit diskriminierenden Anordnungen zu versehen. Die Ergebnisse der - im Rahmen der Dissertation des Autors1 - durchgeführten Studie sollen im nachstehenden Beitrag präsentiert werden.

