Gerade bei der Schenkung eines Geschäftsanteils wird die lange Wartezeit nach dem Tod bis zur Erfüllung einer Schenkung auf den Todesfall zu einer wirtschaftlichen Herausforderung. Rabl widmet sich im vorliegenden Beitrag der Frage, ob sich dieser Zeitraum mittels einer Vorwegvereinbarung des Verfügungsgeschäfts des Erblassers und des Geschenknehmers vermeiden lässt.

