Entleitner befasst sich mit einer aktuellen OGH-Entscheidung ( 1 Ob 95/24p ) zur Frage, ob eine Vorausvereinbarung, die den Ausgleich für die korrekturresistente rechtliche Zuordnung einer zur ehelichen Errungenschaft zählenden Ehewohnung regelt, einer Billigkeitskontrolle nach § 97 Abs 2 EheG unterliegt. Es wird besprochen, ob sich eine beim Abschluss noch nicht vorhandene Unbilligkeit nachträglich ergeben kann und wo die Grenzen der Sittenwidrigkeit liegen.

