Das Arbeitsrecht sieht bedeutende Ausnahmen von seinem Geltungs- und Schutzbereich vor. Vor allem unter dem Begriff des "leitenden Angestellten" werden einerseits betriebsverfassungsrechtliche Ausnahmen von der Vertretung durch den Betriebsrat (und damit vom allgemeinen Kündigungsschutz) sowie andererseits für arbeitszeit- und arbeitsruhegesetzliche Vorschriften normiert. Die Gesetze bedienen sich zur Beschreibung der leitenden Angestellteneigenschaft dabei jeweils unterschiedlicher unbestimmter und damit auslegungsbedürftiger Begriffe. Der Beitrag untersucht, welche Bedeutung der Umstand, dass ein Arbeitnehmer gleichzeitig familienangehöriger Gesellschafter eines Familienunternehmens ist, für die Auslegung dieser unbestimmten Gesetzesbegriffe haben kann.

