Unternehmenswert-Anteile können auch an Geschäftsführer ausgegeben werden. Gesellschafter-Geschäftsführer können im Gesellschaftsvertrag bestellt und ihre Abberufung auf wichtige Gründe beschränkt werden. Bei der Abberufungsklage kommt es ebenfalls auf die Gesellschaftereigenschaft an. Vor diesem Hintergrund ist zu überlegen, ob die für Gesellschafter-Geschäftsführer geltenden Regelungen auf Unternehmenswert-Beteiligte-Geschäftsführer anzuwenden sind.

