Weder im Erbrecht noch im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird auf die Besonderheiten der Stellung eines Unternehmers eingegangen. Für Sie als Berater bedeutet das: Das familienrechtliche Mandat des Unternehmers oder seines Ehepartners erfordert ein spezifisches Wissen über die besonderen wirtschaftlichen und familienrechtlichen Probleme im Unternehmensbereich.

