Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet hat sich das Familienrecht in den letzten Jahren und Jahrzehnten gewandelt und an Komplexität gewonnen. Neben die traditionellen Materien des Ehe- und Kindschaftsrechts sind Fragen des Grundrechtsschutzes, des Gewaltschutzes, der Partnerbeziehungen von unverheirateten Personen sowie Fragen des Internationalen Privatrechts und Aspekte des europäischen Unionsrechts getreten.

