In einer aktuellen Entscheidung vom 15. 10. 2024 hat der OGH zu 2 Ob 66/24f einen weiteren Teilaspekt geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Privatstiftung pflichtteilsrechtlich "geknackt" werden kann.
In einer aktuellen Entscheidung vom 15. 10. 2024 hat der OGH zu 2 Ob 66/24f einen weiteren Teilaspekt geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Privatstiftung pflichtteilsrechtlich "geknackt" werden kann.
