Die Beschäftigung von Dienstnehmern mit Behinderung wirft in der Praxis immer wieder arbeitsrechtliche Fragen auf.
Insbesondere bei begünstigten Behinderten, also bei Personen, bei denen bescheidmäßig ein Grad der Behinderung von zumindest 50 % festgestellt wurde, bestehen zahlreiche besondere arbeitsrechtliche Verpflichtungen.

