Das österreichische Arbeitsrecht kennt bei Dienstgeberkündigungen bzw Entlassungen verschiedene Schutzmechanismen.
Neben dem allgemeinen und individuellen Bestandschutz genießen bestimmte Personengruppen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz, der eine deutlich stärkere und differenzierte Schutzwirkung hat.

