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Kündigungsentschädigung: Antworten auf sozialversicherungsrechtliche Spezialfragen (Teil 1)

LohnabgabenprüfungChristian Artner (ÖGK Landesstelle Niederösterreich; Lohnabgabenprüfer)PVP 2026/23PVP 2026, 82 Heft 3 v. 20.3.2026

Die herausfordernde Aufgabe, eine Kündigungsentschädigung (KE) abzurechnen (siehe ausführlich PVP 2024/14, 43; Februar-Heft), kommt in der Praxis glücklicherweise nicht täglich vor.

Bei einer Kündigungsentschädigung handelt es sich um eine Schadenersatzleistung. Sie umfasst die vertragsmäßigen Entgeltansprüche bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin.

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