Die im Jahr 2021 anfangs als historisch bezeichnete Angleichung der Kündigungsbestimmungen von ArbeiterInnen an jene von Angestellten hat in der arbeitsrechtlichen Fachwelt zuletzt wieder für "Schlagzeilen" und Rechtsunsicherheit gesorgt.
Die im Jahr 2021 anfangs als historisch bezeichnete Angleichung der Kündigungsbestimmungen von ArbeiterInnen an jene von Angestellten hat in der arbeitsrechtlichen Fachwelt zuletzt wieder für "Schlagzeilen" und Rechtsunsicherheit gesorgt.
