Mit 1. 12. 2025 traten in Österreich die neuen Regelungen zur "Aufenthaltsbewilligung - Grenzgänger" in Kraft.
Drittstaatsangehörige, die in einem Nachbarstaat wohnen und regelmäßig zur unselbstständigen Beschäftigung nach Österreich pendeln, können künftig einen eigenen Aufenthaltstitel beantragen.

