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Die ab 2026 geplanten Top-Änderungen bei freien Dienstverhältnissen gemäß § 4 Abs 4 ASVG

AktuellesMag. Ernst Patka (PVP-Chefredakteur)PVP 2025/57PVP 2025, 207 Heft 8 v. 27.8.2025

Gemäß Ministerialentwurf vom 29. 7. 2025, 36/ME NR 28. GP sind hinsichtlich freier, gemäß § 4 Abs 4 ASVG versicherter Dienstnehmer die folgenden Änderungen ab 1. 1. 2026 geplant:

Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass freie Dienstnehmer in Kollektivverträge einbezogen werden, um ihnen dadurch bestimmte arbeitsrechtliche Mindeststandards zu sichern.

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