Gemäß Ministerialentwurf vom 29. 7. 2025, 36/ME NR 28. GP sind hinsichtlich freier, gemäß § 4 Abs 4 ASVG versicherter Dienstnehmer die folgenden Änderungen ab 1. 1. 2026 geplant:
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass freie Dienstnehmer in Kollektivverträge einbezogen werden, um ihnen dadurch bestimmte arbeitsrechtliche Mindeststandards zu sichern.
