Für ab 2024 geleistete Überstunden wurden die Steuerbegünstigungen aufgrund des PrAG 2024 (BGBl I 2023/153, ausgegeben am 22. 12. 2023; Link: https://bit.ly/PrAG2024 ) ausgeweitet.
Der Gesetzgeber erhöhte ...
das steuerfreie Ausmaß der 50%igen Überstundenzuschläge - befristet für die Jahre 2024 und 2025 - von bisher 10 auf 18 pro Monat;
