Vereinbarungen darüber, dass variable Vergütungen zusätzlich zum Fixum bezahlt werden, finden sich regelmäßig in Dienstverträgen.
Das Ziel dieser variablen Vergütungen ist im Regelfall, dass damit außergewöhnliche Leistungen der Dienstnehmer honoriert werden, die über die gewöhnlich geforderte Arbeitsleistung hinausgehen.

