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Betriebsübung/Gewohnheitsrecht: Antworten auf Fragen aus der Praxis

Aus dem Alltag der PersonalleitungMag. Ernst Patka (PVP-Chefredakteur)PVP 2025/12PVP 2025, 37 Heft 2 v. 26.2.2025

Eine Vorgehensweise wird im Unternehmen schon jahrelang so gehandhabt (zB bezahlte Mittagspause), ohne dass dies schriftlich oder mündlich ausdrücklich vereinbart wäre ➜ Hat der Dienstnehmer auf diese Handhabung bereits einen Rechtsanspruch? ➜ Ja, wenn bereits eine Betriebsübung vorliegt.

Wann liegt konkret eine Betriebsübung vor?

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