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Kündigungsfristen von Saisonarbeitern

Aus dem Alltag der PersonalleitungRA Dr. Stefan Zischka/RAA Mag. Maximilian Walka/StB MMag. Lena PrucherPVP 2025/81PVP 2025, 297 Heft 11 v. 24.11.2025

Im Jahr 2021 wurden die Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten angeglichen. Der Gesetzgeber hat eine bis dahin bestehende Ungleichbehandlung beseitigt.

Für Arbeiter gelten seither grundsätzlich dieselben Kündigungsfristen und -termine wie für Angestellte.

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