Ab 1. 1. 2026 ersetzt die "Weiterbildungszeit" als Nachfolgemodell die bisherige Bildungskarenz/-teilzeit. Die Weiterbildungsbeihilfe wird im § 37e Arbeitsmarktservicegesetz geregelt. Kernstück ist die neue AMS-Weiterbildungsbeihilfe mit neuen Mindestanforderungen, Erfolgsnachweisen und Meldepflichten.
Der vorliegende Gesetzesentwurf basiert auf der Regierungsvorlage (Link zur RV: https://bit.ly/RV-WBZ2026 ).

