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Weiterbildungszeit ab 1. 1. 2026 - die wichtigsten Neuerungen

AktuellesMag. Ernst Patka (PVP-Chefredakteur)PVP 2025/71PVP 2025, 263 Heft 10 v. 20.10.2025

Ab 1. 1. 2026 ersetzt die "Weiterbildungszeit" als Nachfolgemodell die bisherige Bildungskarenz/-teilzeit. Die Weiterbildungsbeihilfe wird im § 37e Arbeitsmarktservicegesetz geregelt. Kernstück ist die neue AMS-Weiterbildungsbeihilfe mit neuen Mindestanforderungen, Erfolgsnachweisen und Meldepflichten.

Der vorliegende Gesetzesentwurf basiert auf der Regierungsvorlage (Link zur RV: https://bit.ly/RV-WBZ2026 ).

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