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Neue Rechtslage hinsichtlich Rückforderungen von Altersteilzeitgeld, wenn die Altersteilzeit vorzeitig beendet wird

AktuellesMag. Ernst Patka (PVP-Chefredakteur)PVP 2024/42PVP 2024, 153 Heft 6 v. 21.6.2024

Das Arbeitsmarktservice (AMS) ändert ab dem 27. 5. 2024 sein Vorgehen hinsichtlich Rückforderungen von Altersteilzeitgeld, wenn die Altersteilzeit vorzeitig beendet wird. Grund dafür ist eine entsprechende Durchführungsweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) vom 21. 12. 2023, GZ 2023-0.915.513.

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