Das Fahrtenbuch zählt mit Abstand zur Lieblingslektüre von GPLB-Prüfern und wird standardmäßig angefordert, wenn Reisekosten oder die Privatnutzung von Firmen-Pkws überprüft werden.
Eine mangelhafte Fahrtenbuchführung führt dabei regelmäßig zu beachtlichen Abgabennachforderungen.