In PVP 2023/85, 323, Dezember-Heft informierten wir Sie über jene wissenswerten Details zur ORF-Gebühr, die Unternehmen kennen sollten.
Gleichwohl die gesetzlichen Bestimmungen hierzu grundsätzlich eine Meldung der Beitragsschuldner über den Beginn der Beitragspflicht vorsehen, hat die ORF-Beitrags Service GmbH (kurz: OBS) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen keine Anmeldung im betrieblichen Bereich erforderlich ist.