Bei Lohnabgabenprüfungen von Kapitalgesellschaften wird häufig festgestellt, dass wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern (kurz: GesGF) sowohl für berufliche als auch für private Zwecke ein Kfz zur Verfügung gestellt wird, das sich im Betriebsvermögen befindet.
Dabei stellt sich - sofern kein Sachbezug angesetzt wurde - das emotional geführte Streitthema, ob

