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Praxiswissen zur Angleichung der Kündigungsbestimmungen von Arbeitern und Angestellten

Aus dem Alltag der PersonalleitungRA Dr. Stefan Zischka/RA Mag. Friederike HollmannPVP 2021/79PVP 2021, 323 Heft 12 v. 27.12.2021

Bereits im Jahr 2017 wurde neben der Angleichung der Entgeltfortzahlungsbestimmungen1) auch die Harmonisierung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten beschlossen (siehe BGBl I 2017/153). Aufgrund mehrfacher Verschiebungen sind die neuen Kündigungsbestimmungen für Arbeiter für Kündigungsaussprüche nach dem 30. 9. 2021 in Kraft getreten.

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