Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) ist Teil der Finanzierung der Wirtschaftskammer. Ich nehme die Änderungen mit 1. 1. 2019 zum Anlass, um Antworten auf 9 Praxisfragen rund um den DZ zu geben.
Die rechtlichen Grundlagen zum DZ finden Sie in § 122 Abs 8 Wirtschaftskammergesetz (WKG).