Bei einer Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) wird ua kontrolliert, ob der Dienstgeber gesetzliche und kollektivvertragliche Standards einhält. Wird dabei eine Unterentlohnung festgestellt, drohen hohe Strafen, wobei der Gesetzgeber in manchen Fällen einen Rückweg zur Strafffreiheit offenlässt.