Konkurrenzklauseln (KK) für die Zeit nach Dienstverhältnisende sind ein beliebtes und sinnhaftes vertragliches Gestaltungsmittel, um insbesondere Führungskräfte oder sonstige Schlüsselmitarbeiter möglichst davon abzuhalten, mit ihrem betrieblich erworbenen Know-how direkt zur Konkurrenz abzuwandern.