Kaum ein Dienstgeber ist erfreut, wenn im Betrieb Lohnpfändungen bezüglich seiner Mitarbeiter einlangen.
Auch bei den Personalverrechnern, die die Lohnpfändungen für den Dienstgeber bearbeiten müssen, hält sich die Begeisterung über die damit verbundenen ToDos (Drittschuldnererklärung, Berechnung der pfändbaren Beträge bei komplizierteren Abrechnungen, allfällige Korrespondenzen mit dem Gericht und den Gläubigervertretern etc) meist in Grenzen.