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Dienstverhältnis wird einvernehmlich vor Beginn eines bereits bekannten Krankenstandes aufgelöst ➜ Worauf Sie achten sollten!

Rechtsfragen im Alltag des PersonalchefsBirgit Kronberger, MBA (PVP-Redakteurin)/Mag. Rainer Kraft (PVP-Redakteur)PVP 2018/42PVP 2018, 158 Heft 6 v. 27.6.2018

Wird das Dienstverhältnis einvernehmlich während einer oder im Hinblick auf eine Dienstverhinderung (zB Krankheit) beendet, bleibt der EFZ-Anspruch ab 1. 7. 2018 - anders als bisher - über das Dienstvertrags-Beendigungsdatum hinaus bestehen ➜ Diese neue EFZ-Regelung gilt für einvernehmliche Dienstvertrags-Beendigungen, bei denen das Dienstverhältnis nach dem 30. 6. 2018 endet .

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