Wird das Dienstverhältnis einvernehmlich während einer oder im Hinblick auf eine Dienstverhinderung (zB Krankheit) beendet, bleibt der EFZ-Anspruch ab 1. 7. 2018 - anders als bisher - über das Dienstvertrags-Beendigungsdatum hinaus bestehen ➜ Diese neue EFZ-Regelung gilt für einvernehmliche Dienstvertrags-Beendigungen, bei denen das Dienstverhältnis nach dem 30. 6. 2018 endet .