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Wann ist der Arztbesuch eine bezahlte Freistellung vom Dienst? (Teil 2)

Aus dem Alltag eines PersonalchefsBirgit Kronberger, MBA (PVP-Redakteurin)/Mag. Rainer Kraft (PVP-Redakteur)PVP 2018/36PVP 2018, 135 Heft 5 v. 28.5.2018

Eine in der Praxis häufig gestellte Frage ist, ob und in welchem Ausmaß Dienstnehmer Arztbesuche, Therapietermine, Zahnbehandlungen udgl während der Arbeitszeit vom Dienstgeber bezahlt - dh unter Fortzahlung der Bezüge - wahrnehmen dürfen.

Unklarheiten bestehen in der Praxis oft auch, inwieweit die Wegzeiten zum und vom Arzt- bzw Behandlungstermin fortzahlungspflichtige Zeiten sind.

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