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Big Brother am Arbeitsplatz: Wann ist eine Videoüberwachung zulässig?

Datenschutz im Alltag des PersonalchefsBirgit Kronberger, MBA (PVP-Redakteurin)/Mag. Rainer Kraft (PVP-Redakteur)PVP 2018/34PVP 2018, 124 Heft 5 v. 28.5.2018

Will der Dienstgeber eine Videoüberwachung einführen, dann sind neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben auch der Persönlichkeitsschutz der Dienstnehmer und arbeitsrechtliche Erfordernisse (§§ 96 und 96a ArbVG, § 10 AVRAG) insbesondere dann zu beachten, wenn durch die Videoüberwachung auch Dienstnehmer(bild)daten erfasst werden.

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