Eine in der Praxis häufig gestellte Frage ist, ob und in welchem Ausmaß Dienstnehmer Arztbesuche, Therapietermine, Zahnbehandlungen udgl während der Arbeitszeit vom Dienstgeber bezahlt - dh unter Fortzahlung der Bezüge - wahrnehmen dürfen.
Unklarheiten bestehen in der Praxis oft auch, inwieweit die Wegzeiten zum und vom Arzt- bzw Behandlungstermin fortzahlungspflichtige Zeiten sind.