Mit der Vereinbarung von All-in-Gehältern und Überstundenpauschalien wird in der betrieblichen Praxis zumeist das Ziel verfolgt, die Überstundenabrechnung zu vereinfachen. Leider gelingt das nicht immer. Denn oftmals werfen derartige Pauschalierungsvereinbarungen schwierige arbeitsrechtliche und abgabenrechtliche Problemstellungen auf.