Um die Abzüge bei der Lohnpfändung von Sonderzahlungen korrekt zu ermitteln, müssen in der Praxis sehr häufig zuvor (Spezial-)Fragen beantwortet werden. Ein immer wieder vorkommender Irrtum ist, die Sonderzahlungsdefinition des Steuerrechts einfach unreflektiert auf das Pfändungsrecht zu übertragen.