Ein Unternehmen beschäftigt Mitarbeiter im Außendienst. Nach Ansicht des Dienstgebers ist der Weg von zu Hause zum ersten Kunden sowie vom letzten Kunden nach Hause eine unbezahlte Wegzeit und keine zu bezahlende Arbeitszeit. Der Betriebsrat hingegen ist anderer Rechtsansicht und begehrt die Feststellung, dass diese "Fahrzeit" als Arbeitszeit zu vergüten sei und ...
.... der OGH gibt ihm Recht.