Wie der Abzug von Minusstunden sozialversicherungsrechtlich abzurechnen ist, darüber informierte vor Kurzem ein NÖGKK Newsletterartikel (NÖDIS Nr 5/April 2017).
Bisherige Verwaltungspraxis: Beim Abzug von Minusstunden wird die SV-Beitragsgrundlage nicht vermindert.