Zweifelsfrage 1: Der VwGH hatte zu entscheiden, ob im Ausland steuerpflichtige laufende Bezüge für die inländische Jahressechstelberechnung zu berücksichtigen sind.
Zweifelsfrage 2: Wie ist konkret bei der Umrechnung von Arbeitstagen in Kalendertage in der monatlichen Lohnabrechnung vorzugehen, wenn bspw der Dienstnehmer 4 Arbeitstage im Monat in Österreich, die restlichen Arbeitstage in Deutschland arbeitet.