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Die 3-tägige Respirofrist: Verspätet und dennoch rechtzeitig bezahlte Lohnabgaben

Aus dem Alltag eines PersonalchefsBirgit Kronberger, MBA/Mag. Rainer KraftPVP 2017/59PVP 2017, 197 Heft 7 v. 25.7.2017

Werden Lohnabgaben nicht pünktlich zum vorgesehenen Fälligkeitsdatum entrichtet, kann dies für den Dienstgeber nachteilige Folgen haben (bspw können Säumniszuschläge und/oder Verzugszinsen anfallen).

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