Werden Lohnabgaben nicht pünktlich zum vorgesehenen Fälligkeitsdatum entrichtet, kann dies für den Dienstgeber nachteilige Folgen haben (bspw können Säumniszuschläge und/oder Verzugszinsen anfallen).
Werden Lohnabgaben nicht pünktlich zum vorgesehenen Fälligkeitsdatum entrichtet, kann dies für den Dienstgeber nachteilige Folgen haben (bspw können Säumniszuschläge und/oder Verzugszinsen anfallen).