Die Änderungen und Neuerungen aufgrund der Novelle im AuslBG und ASVG (BGBl I 2017/66) treten grundsätzlich mit 1. 10. 2017 in Kraft.
Die Novelle bringt ua Erleichterungen für
qualifizierte Personen aus Drittstaaten hinsichtlich Arbeitsmarktzugang;Die Änderungen und Neuerungen aufgrund der Novelle im AuslBG und ASVG (BGBl I 2017/66) treten grundsätzlich mit 1. 10. 2017 in Kraft.
Die Novelle bringt ua Erleichterungen für
qualifizierte Personen aus Drittstaaten hinsichtlich Arbeitsmarktzugang;