Zu beurteilen, ob ein geringfügiges Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, ist durch die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze nicht einfacher, sondern bedauerlicherweise deutlich komplizierter geworden.
Zu beurteilen, ob ein geringfügiges Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, ist durch die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze nicht einfacher, sondern bedauerlicherweise deutlich komplizierter geworden.