Wünscht eine Dienstnehmerin, Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen, so ist der Dienstgeber zwangsläufig mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert.
Wünscht eine Dienstnehmerin, Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen, so ist der Dienstgeber zwangsläufig mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert.