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So profitieren Sie vom neuen Beschäftigungsbonus

AktuellesTina DanglPVP 2017/27PVP 2017, 79 Heft 3 v. 30.3.2017

Im Ende Jänner 2017 präsentierten Arbeitsprogramm für die kommenden 2 Jahre hat die Bundesregierung unter anderem die Einführung eines "Beschäftigungsbonus" angekündigt.

Ziel und Inkrafttreten des Beschäftigungbonus: Schafft der Unternehmer zusätzliche Arbeitsplätze, dann soll er hiefür bei den Lohnnebenkosten ab dem 1. 7. 2017 entlastet werden.

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