Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) beantwortet in § 4 Abs 2 die Frage, ob eine zivilrechtliche Vereinbarung als Arbeitskräfteüberlassung oder als Werkvertrag einzustufen ist.
Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) beantwortet in § 4 Abs 2 die Frage, ob eine zivilrechtliche Vereinbarung als Arbeitskräfteüberlassung oder als Werkvertrag einzustufen ist.