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Arbeitskräfteüberlassung oder Werkvertrag? Geänderte Rechtsprechung erschwert behördliche Umqualifizierungen

Themen-SpecialMMag. Karl WaserPVP 2017/98PVP 2017, 345 Heft 12 v. 22.12.2017

Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) beantwortet in § 4 Abs 2 die Frage, ob eine zivilrechtliche Vereinbarung als Arbeitskräfteüberlassung oder als Werkvertrag einzustufen ist.

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