Dem Drittschuldner wird durch die Lohnpfändungsvorschriften eine Reihe von Pflichten auferlegt. Hält er diese nicht ein oder erfüllt er sie unvollständig, dann kann dies zur Haftung führen.
Ein 3-teiliger Artikel stellt die Risiken und deren haftungsrechtliche Folgen verständlich und praxisorientiert dar. Teil 1 finden Sie in PVP 2017/91, 324 (November-Heft), Teil 2 in diesem Heft.