In diesem Beitrag erhalten Sie zunächst einen praxisbezogenen Kompaktüberblick über die Voraussetzungen, die einzuhalten sind, damit die Aushilfe lohnsteuer- und lohnnebenkostenfrei abgerechnet werden kann. Anschließend informiere ich Sie über die sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsänderungen ab 1. 1. 2018.