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Lohn- und Sozialdumping: Antworten auf 4 Zweifelsfragen rund um das "Konzernprivileg"

Themen-Specialo. Univ.-Prof. Dr. Franz SchrankPVP 2017/83PVP 2017, 291 Heft 10 v. 31.10.2017

In § 1 Abs 5 Z 8 und Abs 6 LSD-BG sind jene Entsende-Sachverhalte geregelt, die vom LSD-BG ausgenommen sind. Für diese Sachverhalte besteht - wie bei jenen des Abs 5 Z 1, 2, 3, 4 und 7, die selbstverständlich auch für Konzerne gelten - weder eine Meldepflicht, noch findet eine Lohnkontrolle statt.

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