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Das Aus für die tägliche Geringfügigkeitsgrenze ab 1. 1. 2017

Themen-SpecialFlorian SchrenkPVP 2016/56PVP 2016, 218 Heft 8 v. 25.8.2016

Aufgrund des vom Nationalrat bereits 2015 beschlossenen Meldepflicht-Änderungsgesetzes (BGBl I 2015/79) entfällt ab dem 1. 1. 2017 die tägliche Geringfügigkeitsgrenze. Dies entlastet einige Betriebe spürbar. Aber es sind auch einige Konsequenzen zu beachten.

Dieser Beitrag informiert praxisgerecht über die aufgrund des Wegfalls der täglichen Geringfügigkeitsgrenze zu erwartenden Konsequenzen.

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